Zur Nutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

Damit Ihr Sicherheitssystem immer betriebsbereit ist, beachten Sie bitte folgende Hinweise.

Aufbewahrung

Bei der Aufbewahrung von Gurten und Verbindungen ist grundsätzlich folgendes zu beachten:
– In trockenen, nicht zu warmen Räumen (max. 60°C), freihängend aufbewahren.
– Nicht in der Nähe von Heizungen lagern.
– Nicht mit aggressiven Stoffen wie Säuren, Laugen, Ölen etc. in Verbindung bringen.
– Vor Sonneneinstrahlung bzw. UV-Licht schützen.
Für den Transport zur Arbeitsstelle empfiehlt es sich, Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz in den entsprechenden Gerätekoffern oder -beuteln von Meckel aufzubewahren.

Benutzungsdauer

Gurte und Seile
Aus Chemiefasern hergestellte Gurte und Seile unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung. Insbesondere UV-Strahlung und Hitze beschleunigen den Alterungsprozess. Nach bisherigen Erfahrungen kann bei Berücksichtigung der Aufbewahrungshinweise bei Seilen von einer Lebensdauer von 4 bis 6 und bei Gurten von 6 bis 8 Jahren ausgegangen werden.
Geräte
Die Benutzungsdauer der Geräte ist ebenfalls von den jeweiligen Einsatzbedingungen abhängig. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise der mitgelieferten Gebrauchsanweisungen.

Überwachung und Prüfung

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind vor jedem Gebrauch durch Besichtigung auf ihre Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen.
Vor jeder Arbeitsaufnahme sind z.B. Höhensicherungsgeräte einer Funktionsprüfung zu unterziehen.
Auch bei kleinsten festgestellten Mängeln ist das Material zu ersetzen. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, bei hoher Beanspruchung auch häufiger, von einem Sachkundigen auf ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen. Sachkundige besitzen aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie sind mit Arbeitsschutz-und Unfallverhütungsvorschriften sowie mit den anerkannten Regeln und Richtlinien der Technik (DIN-EN-Normen) vertraut und können den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz beurteilen.

Prüfung nach Beanspruchung

Durch Absturz beanspruchte Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen vor dem weiteren Gebrauch von einem Sachkundigen überprüft werden.

 

Absturzsicherungen – Überblick, Regeln und Normen

Abseilen Abseilgerät DIN-EN 341

 

Abseilen Rettungsgerät DIN-EN 1496

 

Auffangen Bandfalldämpfer DIN-EN 354/355

 

Auffangen (hinten) DIN-EN 354/355, DIN-EN 360, DIN-EN 353-2

 

Auffangen Höhensicherungsgerät DIN-EN 360

 

 

Auffangen mitlaufendes Auffanggerät DIN-EN 353-2

 

Auffangen Steigschutz DIN-EN 353-1

 

Auffangen (vorne) DIN-EN 354/355, DIN-EN 360, DIN-EN 353-2

 

Positionieren DIN-EN 358

 

Rückhalten DIN-EN 358

 


Montage- und Sicherheitshinweise für Seitenschutz- und Auffangnetze

 

Qualitätsgarantie

Jedes Schutznetz ist mit einem Etikett versehen, das folgende Informationen ausweist:

– Namen des Produzenten
– Herstellungsdatum
– Mindestenergieaufnahme des Netzes

Das Etikett ist untrennbar zusammen mit einer Nummernplombe am Schutznetz gefestigt.

 

Aufhängung von Netzen zum Auffangen herabstürzender Personen

Die Schutznetze müssen so nahe wie möglich zur Absturzkante bzw. Arbeitsfläche montiert werden.

  • Die Fallhöhe beziehungsweise der Abstand zwischen der Absturzkante und dem theoretischen Aufschlagpunkt im Netz darf im Bereich von 2 mtr. vom Netzrand 3 mtr. nicht übersteigen.
  • In allen anderen Bereichen darf die Fallhöhe 6 mtr. nicht überschreiten.
  • Die Schutznetze müssen mindestens alle 2,5 mtr. an tragenden Teilen des Gebäudes befestigt werden.
  • Jeder Ankerpunktmuss eine Zugkraft von mindestens 6 KN aufweisen können. Die Netze werden normalerweise mit Aufhängeseilen an den Bindern befestigt.

Im Falle einer Montage mit einsträngigen Seilen wird eine Mindestbruchkraft von 30 KN für das Aufhängeseil gefordert. Im Falle einer zweisträngigen Aufhängung ist ein Seil mit einer Mindestbruchkraft von 15 KN ausreichend. In einigen Sonderfällen kann man einen metallenen Netzhaken oder Karabinerhaken benutzen.

 

Prüffäden

An jedem Schutznetz sind drei Prüffäden befestigt, die je mit einer Nummer ausgerüstet sind.

  • Diese Nummern entsprechen der Identifizierungsnummer des Schutznetzes.
  • Bei einer jährlichen Kontrolle überprüfen wir, ob das Netz noch die Mindest-Energieaufnahme aufweist.
  • Für diese Kontrolle reicht es, uns einen der Prüffäden zu senden.
  • Im Falle eines positiven Testergebnisses erhält der Kunde eine Prüfplakette, die am Netz befestigt wird und ein Protokoll.