Zur Verwendung von Anschlagmittel
Anschlagmittel:
Lastaufnahmeeinrichtungen, mit denen auch im Schnürgang (durch Bildung einer Schlinge) gearbeitet werden kann, also z.B. Anschlagseile, Anschlagketten oder textile Anschlagmittel.
Gewicht der Last ermitteln:
Die Last an dem Lastaufnahme- und Anschlagmittel darf nicht höher sein, als sie auf dem Tragfähigkeitsanhänger für die verwendeten Anschlagarten und Neigungswinkel angegeben ist. Zur Ermittlung können unter anderem Lieferpapiere, Aufschriften an der Last, Gewichtstabellen z.B. bei Profilstahl usw., berechnen oder wiegen mittels Waage herangezogen werden.
Anschlagart bestimmen:
Die Last ist so anzuschlagen, dass sowohl eine Beschädigung der Last als auch des Anschlagmittels vermieden wird. Anschlagmittel können in unterschiedlicher Art an der Last angeschlagen werden Anschlagart direkt mit An-schlagpunkten Anschlagart geschnürt (Schnürgang) Anschlagart umgelegt (Hängegang)
Lage des Schwerpunktes beachten:
Um die Last zu heben, ohne dass sich diese verdreht oder umschlägt, muss sich der Kranhaken über dem Schwer-punkt der Last befinden. Weiterhin muss der Lastschwer-punkt unterhalb der Anschlagpunkte liegen.
Auf Symmetrie der Belastung = Verteilung der Anschlagpunkte zur Lage des Schwerpunktes achten
Wenn im Fall von mehrsträngigen Anschlagmitteln die Einzelstränge unterschiedliche Neigungswinkel aufweisen, tritt die größte Beanspruchung in dem Einzelstrang mit dem kleinsten Neigungswinkel auf. Im Extremfall wird ein senkrecht hängender Einzelstrang die gesamte Last tragen. Wenn im Fall von mehrsträngigen Anschlagmitteln die Anschlagpunkte nicht symmetrisch verteilt sind, darf ebenfalls nicht von der vollen Tragfähigkeit ausgegangen werden, da sich die Last ungleich auf die einzelnen Stränge verteilt.
Neigungswinkel beachten
Bei der Benutzung von mehrsträngigen Anschlagmitteln sollten die Anschlagpunkte und die Länge der Anschlag-mittel so ausgewählt werden, dass sich Neigungswinkel im Bereich der angegebenen Tragfähigkeitskennzeichnung ergeben. Vorzugsweise sollten alle Neigungswinkel gleich sein und der Neigungswinkel mindestens 15° sein, weil die Last dann stabiler hängt und sich besser auf beide Stränge verteilen kann.
Keinesfalls darf der Neigungswinkel 60°, bzw. der Spreizwinkel 120° überschritten werden.
Zur Vermeidung größerer Neigungswinkel können Last-traversen verwendet werden.
Mehrsträngige Anschlagmittel bei denen nicht alle Einzelstränge benutzt werden
Werden bei Anschlagmittel nicht alle vorhandenen Stränge benutzt, so sind die losen Stränge in den Aufhängekopf zu hängen, damit sie sich nicht während des Hebevorganges unbeabsichtigt festhaken können. Entsprechend reduziert sich die Tragfähigkeit auf die benutzten Stränge.
Inbetriebnahme von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln
Vor dem ersten Gebrauch eines Anschlagmittels ist sicherzustellen, dass das Anschlagmittel der Bestellung entspricht und die Kennzeichnungs- und Tragfähigkeits-angaben richtig zugeordnet wurden. Vor jedem Gebrauch sind die Anschlagmittel auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren!
Vorgeschriebene Wartung und Prüfung
Anschlag- und Lastaufnahmemittel sind durch laufende Wartungen in einem betriebssicheren Zustand zu halten.
Lagerung von Anschlagmitteln
Wenn Anschlagmittel unbelastet am Kranhaken verbleiben, sollen die Anschlaghaken bzw. Ösen und Schlaufen in das Aufhängeglied zurückgehängt werden, damit sich die Gefahr des unbeabsichtigten Einhängens verringert. Anschlagmittel sollen auf einem dazu bestimmten Gestell gelagert werden. Nach Gebrauch sollen sie nicht auf dem Boden liegengelassen werden, wo sie beschädigt werden könnten.
Unterweisungspflicht – Restgefahr
Beim Heben von Lasten mit Anschlagmitteln ist die Person unter oder neben der Last gefährdet. Als Hersteller müs-sen wir Sie als Verwender darauf hinweisen, das es Rest-gefahren beim Umgang mit Anschlagmitteln gibt, insbe-sondere dadurch, dass die Verbindung vom Anschlagmittel zur Last nicht hinreichend sicher ist oder dass die Last nach dem Anheben pendelt und den Anschläger gefährdet. Abstürzende Lasten gefährden Personen und Güter.
Anschlagketten nach DIN EN 818-4, GK 10, GK 12, PAS 1061
Allgemeines
Die bestimmungsgemäße Verwendung von Kettengehängen ist das Heben von Lasten. Die BGR 500 Kapitel 2.8 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeug betrieb“ ist zu beachten.
Tragfähigkeit
Kettengehänge dürfen nur mit der auf dem Anhänger angegebenen Tragfähigkeit belastet werden. Die Angaben beziehen sich auf
symmetrische Belastung, abgesehen von besonders gefährdenden Bedingungen.
Lebensdauer
Kettengehänge nach DIN EN 818-4 sowie deren Zubehörteile sind für bis zu ca. 20.000 Lastspiele bei wechselndem Einsatz ausgelegt.
Bei hohen dynamischen Beanspruchungen mit hohen Lastbeiwerten und hohen Lastspielzahlen besteht die Gefahr von Ermüdungsbrüchen.
Daher ist in solchen Fällen die Tragspannung z. B. entsprechend Triebwerkgruppe 1Bm (M3 nach EN 818-7) zu reduzieren.
Sicherheitsfaktor
Auf die angegebene Tragfähigkeit wird ein Sicherheitsfaktor von 4 angewendet.
Symmetrische und unsymmetrische Belastung
Bei drei- und viersträngigen Kettengehängen dürfen maximal 3 Stränge als tragend angenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
• der Schwerpunkt der Last genau in der Mitte liegt
• alle Stränge den gleichen Neigungswinkel haben (mit Hilfe von Verkürzungsklauen individuell erreichbar)
• bei drei Strängen die Stränge im gleichen Winkel von 120° zueinander stehen.
Unter der Voraussetzung, dass sich bei Anschlagketten die Neigungswinkel bei drei- und viersträngigen Anschlagketten außerdem die Raumwinkel um nicht mehr als 15° voneinander unterscheiden und die Last 80 % der angegebenen Tragfähig keit(en) nicht übersteigt, kann
die Belastung als symmetrisch angesehen werden. Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, ist die Belastung als unsymmetrisch
anzusehen. Der Hebevorgang ist in diesem Fall einem Sachkundigen zu übertragen oder die Tragfähigkeit der Anschlagkette um 50 %
herabzu setzen.
Schnürgang
Bei Kettengehängen, die im Schnürgang Verwendung finden (Kranzketten), muss die Tragfähigkeit auf 80 % des Normalwertes reduziert werden. Zur Kennzeichnung die ser Ketten gehänge wird empfohlen, den Anhänger mit einer 10-mm-Bohrung zu versehen
(Bitte beachten Sie besonders die Schnürgangtabelle).
Temperaturbeständigkeit
Bei dem Einsatz von Güteklasse-8-Kettengehängen bei extremen Temperaturen hat folgende Tragfähigkeitstabelle Gültigkeit:
Tragfähigkeit in % bei Kettentemperatur von °C
Temperatur | Tragfähigkeit |
---|---|
von -40 °C bis 200 °C | 100 % |
über 200 °C bis 300 °C | 90 % |
über 300 °C bis 400 °C | 75 % |
über 400 °C | nicht zulässig |
Bei Temperaturen außerhalb der Tabelle dürfen Güteklasse-8-Ketten und -Bauteile nicht eingesetzt werden. Ferner sollten Wirbelhaken mit Kugellager, Kugellagerwirbel sowie Sicherheitslasthaken mit Axial-Nadellager nur bei Temperaturen bis
125°C eingesetzt werden, da bei höheren Temperaturen die Lagerfunktion beeinträchtigt werden kann.
Umgebungseinflüsse
Güteklasse-8-Kettengehängen dürfen nicht in Säuren oder Laugen sowie in Beizbädern eingesetzt werden. Siehe hierzu auch Merkblatt
BGR 150 „Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien“.
Korrosionsschutz für Ketten
Hochfeste Ketten und Beschläge Güteklasse 8 dürfen nicht vom Verwender oder Betreiber nachträglich verzinkt werden, da es infolge von
Wasserstoffversprödung beim Beizen und anschließenden Verzinken zu Brüchen von Ketten unterhalb der Tragfähigkeit kommen kann.
Für diese Anwendungen empfehlen wir unsere Kette mit Langzeit-Korrosionsschutz SP100.
Gebrauch
• Güteklasse-8-Kettengehänge ohne Anhänger sind außer Betrieb zu nehmen und durch einen Sachkundigen zu überprüfen.
• Keine verdrehte Kette belasten.
• Verkürzungen mit Verkürzungsklauen oder -haken vornehmen.
• Verknotungen sind nicht erlaubt.
• Bei Handhabung von scharfkantigen Lasten die Kette durch Zwischenlagen (Kanthölzer) schützen.
• Lasthaken nicht auf der Spitze, sondern im Haken grund belasten.
• Haken bei mehrsträngigen Gehängen immer so einhängen, dass die Hakenspitze/-öffnung nach außen zeigt.
• Leere Lasthaken während des Transportes in das Aufhängeglied hängen.
• Auf freie Beweglichkeit des Aufhängeliedes im Kranhaken achten.
• Beschädigte Zubehörteile auswechseln.
• Ketten nicht überlasten, Neigungswinkel beachten, im Zweifelsfalle immer die dickere Kette wählen.
• Schweißen an Ketten und Zubehörteilen zerstört die Wärmebehandlung und ist nicht erlaubt.
• Wirbelhaken und Schafthaken nur in geradem Zug belasten.
• Ist eine Drehung des Hakens unter Last notwendig, muss ein kugelgelagerter Wirbelhaken eingesetzt werden.
• Desweiteren ist die DIN EN 818-6 und die BGI 556 „Anschläger“ zu beachten.
Prüfung
Kettengehänge müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Spätestens nach drei Jahren müssen Kettengehänge einem Rißprüfverfahren oder einer Probebelastung mit anschließender Besichtigung unterzogen werden.
Bei der regelmäßigen Prüfung sind folgende Punkte zu beachten:
– Ketten mit örtlichen Schäden wie gebogenen Gliedern, Rissen oder Kerben an den Gliedern außer Betrieb nehmen.
– An keiner Stelle darf die Kette eine Dehnung von mehr als 5 % aufweisen.
– Die Verringerung der Ketten-Nenndicke darf 10 % nicht überschreiten.
– Verformte Bauteile müssen ausgewechselt werden.
Anwendungshinweise textile Anschlagmittel (Hebebänder und Rundschlingen)
Diese Benutzerhinweise geben einen allgemeinen Überblick bezüglich der Anwendung von textilen Anschlagmitteln und ersetzen nicht die gerätespezifischen Betriebsanleitungen! Hebevorgänge mit textilen Anschlagmitteln dürfen nur von einem fachkundigen Anwender (unterwiesen in Theorie und Praxis) durchgeführt werden. Bei ordnungsgemäßer Verwendung bieten unsere textilen Anschlagmittel ein höchstes Maß an Sicherheit, vermeiden Sach- und Personenschäden und haben eine lange Lebensdauer.
Benutzungseinschränkungen
Belastung
Textile Anschlagmittel dürfen nicht überlastet werden. DieTragfähigkeiten für die wichtigsten Anschlagarten sind aufdem Etikett angegeben. Beachten Sie bitte die Neigungswinkel des Anschlagmittels!
Temperatur
Anschlagmittel aus Polyester sind für Temperaturbereiche zwischen -40° C bis +100° C zugelassen. Diese Temperaturbereiche können sich in chemischer Umgebung verändern. Bei Temperaturen unter 0° C und durchnässten textilen Anschlagmitteln kann durch Eisbildung
Schneidwirkung und Abrieb im Gewebe erzeugt werden und diese im Inneren beschädigen. Eis verringert die Biegsamkeit eines Hebebandes! Es sollten nur trockene Anschlagmittel bei Temperaturen unter 0° C zum Einsatz kommen! Polyester besitzt im trockenen Zustand einen hohen elektrischen Widerstand und wirkt daher isolierendzwischen Last und Kranhaken (z. B. bei Schweißarbeiten -Temperaturen beachten!).
Stoßbelastung
Vermeiden Sie ruck- und stoßartige Belastungen, da hier weit höhere Kräfte als das eigentliche Gewicht der Last auftreten!
Chemikalien
Textile Anschlagmittel dürfen im Bereich von Chemikalien nicht bedenkenlos eingesetzt werden. Polyester ist gegenüber mineralischen Säuren gut resistent, wird aber von Alkalien zerstört. Wir beraten Sie gerne bei Ihrem speziellen Einsatz! Textile Anschlagmittel mit hochfesten Beschlagteilen dürfen unter Säurebedingungen nicht angewendet werden, da diese Materialien verspröden! Nach jedem Kontakt mit Chemikalien sind textile Anschlagmittel sorgfältig zu reinigen. Harmlose Säurelösungen können sich durch Verdunstung so konzentrieren, dass sie Schäden hervorrufen können. Die betroffenen textilen Anschlagmittel werden in kaltem Wasser gespült,
an der Luft getrocknet und müssen von einer befähigten Person untersucht werden.
Personentransport
Grundsätzlich ist der Personentransport mit textilen Anschlagmitteln verboten!
Einsatz unter gefährdenden Bedingungen
Das Heben oder der Transport von Lasten ist zu vermeiden, solange sich Personen im Gefahren Bereich der Last befinden. Der Aufenthalt von Personen auf oder unter einer angehobenen Last ist verboten!
Wenn mehr als ein Anschlagmittel zum Heben der Ladung verwendet wird, sollten diese gleichen Typs mit möglichst gleicher Länge sein, damit es zu keinem unterschiedlichen Dehnungsverhalten kommen kann und sie in ihrer vollen Breite tragen (möglichst kleinen Neigungswinkel, bzw. Traverse verwenden).
Textile Anschlagmittel sollen in sauberer, trockener und gut belüfteter Umgebung gelagert werden. Sie sollen vor direkter Sonneneinstrahlung und sonstiger UV-Strahlung geschützt sein, fern von Wärmequellen, Chemikalien, Rauchgasen oder korrodierenden Oberflächen aufbewahrt werden, da diese die Qualität und Lebensdauer des Bandes negativ beeinflussen.
Offensichtlich beschädigte textile Anschlagmittel, bei denen eine Überlastung oder sonstige schädigende Einflüsse bekannt geworden sind, sind von der weiteren Benutzung auszuschließen, und erst nach einer Prüfung und eventuell erforderlichen Instandsetzung wieder zu verwenden.
Anwendungshinweise
Der Bediener darf eine Lastbewegung erst dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die Last richtig angeschlagen ist und sich keine Personen imGefahrenbereich aufhalten.
Lasten nicht über längere Zeit oder unbeaufsichtigt in angehobenem, oder gespanntem Zustand belassen.
Rundschlingen und Hebebänder dürfen nicht geknotet,ineinander verschnürt oder verdreht eingesetzt werdenund nur zum Anschlagen von Lasten verwendet werden.
Vor jedem Einsatz müssen textile Anschlagmittel auf offenkundige Schäden untersucht werden. Es ist sicherzustellen, dass ihre Identität und Abmessungenrichtig sind und das Tragfähigkeitsetikett vorhandenund lesbar ist. Verwenden Sie niemals Anschlagmittel, die schadhaft, oder nicht gekennzeichnet sind!
Vermeiden Sie eine Beschädigung des Etikettes in dem sie es von der Ladung, dem Haken und der Schnürung fernhalten!
Auf keinen Fall darf der Winkel in einer Schlaufe eines Hebebandes 20° übersteigen, da sonst die Nähte unzulässig belastet werden! Dieses wird gewährleistet, wenn die Schlaufenlänge ca. das 4-fache der maximalen Breite des Hakens beträgt.
Haken oder andere Hebevorrichtungen dürfen sich inbelastetem Zustand nicht im Bereich der vernähten Überlappungen oder an der Nahtstelle des Schutzschlauches bei Rundschlingen befinden. Sorgen Sie dafür, dass sich die Nähte im geraden Teil des Anschlagmittels befinden!
Achten Sie auf Haken mit ausreichendem Radius. Die Auflagefläche eines Hebebandes muss gerade sein, damit der volle Querschnitt des Bandes gleichmäßigzum Tragen kommt. Bei einer tragenden Breite desHebebandes unter 75 mm muss der Krümmungsradius der Hebevorrichtung mindestens das 0,75-fache der Breite des Hebebandes betragen.
Achten sie darauf, dass die Rundschlingen im Kranhaken nicht übereinander gelegt werden. Sie müssen sowohl im Haken, als auch an der Last genügend Platz haben, damit sie Ihre natürliche, abgeflachte Form einnehmen können, und eine gleichmäßige Belastung über die
ganze Breite der Rundschlinge erfolgt.
Hebebänder müssen so an der Last angeordnet sein, dass sie in ihrer ganzen Breite tragen können. Bei größeren Neigungswinkeln wird bei einem Band nur die Kante belastet und es besteht die Gefahr dass das Band reißt!
Textile Anschlagmittel müssen vor scharfen Kanten, Reibung und Abrieb sowohl an der Last, als auch an er Hebevorrichtung, geschützt werden Der Kantenradius, den ein Hebeband oder eine Rundschlinge berührt, wird als scharf angesehen, wenn er weniger als die Dicke des Hebebandes oder der Rundschlinge(im flachen, belasteten Zustand) beträgt.
Die Ladung niemals auf das Anschlagmittel schieben oder darauf abstellen, nicht über raue Oberflächen oder Kanten ziehen, einklemmen
bzw. gewaltsam unter einer Ladung herausziehen!
Wenn ein textiles Anschlagmittel im Schnürgang verwendet wird, bringen sie es so an, dass es den natürlichen Schnürwinkel von ca. 60° bilden kann. Niemals die Schnürung nach spannen und Wärmeentwicklung durch Reibung (Nachrutschen unter Last) verhindern. Um Lasten mit glatter, rutschender Oberfläche sicher aufzunehmen wird ein doppelter Schnürgang empfohlen.
Rundschlingen und Hebebänder dehnen sich unter Last um ca. 3-5 %. Das ist unbedingt zu berücksichtigen. Es kann dadurch zu Abrieb bzw. Beschädigungen an empfindlichen Oberflächen kommen. Zur Vorbeugung sind Schutzschläuche bzw. -profile zu empfehlen. Entstehen bei Hebevorgängen (geplante!) Bewegungen der Last, z. B. beim Aufstellen oder Wenden von Gütern, muss bei Reibung an der Oberfläche der Last oder an Kanten mit Schutzschläuchen oder Schutzprofilen gearbeitet werden, in denen sich das Anschlagmittel geschützt und ohne große Reibung bewegen und anpassen kann! (siehe Maß B in untenstehender Abbildung)
Instandsetzungen und Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden.Überprüfungen
Textile Anschlagmittel müssen je nach Einsatzfall in entsprechenden Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Die Überprüfung muss die Besichtigung auf folgende Mängel beinhalten:Vollständig vorhandenes und gut lesbares Etikett
Schäden durch chemischen Einfluss wie z. B. örtliche Aufweichungen, Abplatzen von Fasern oder von Hitze (Verhärtungen)
Bei Metallbeschlägen dürfen keine Verformungen, Kerben oder Querschnittsverminderungen von mehr als 10 % erkennbar sein. Sie sind auf Risse zu prüfen, eventuelle Schweißstellen müssen sichtbar, dürfen also nicht vom Band verdeckt sein.
Über die erfolgten Prüfungen sind Aufzeichnungenzu führen und aufzubewahren.
Beschädigte Anschlagmittel sind sofort außer Betrieb zu nehmen und dürfen keinesfalls frei zugänglich gelagert werden!
Textile Anschlagmittel dürfen nicht mehr verwendet werden wenn z. B. :Die Kennzeichnung (Typen- bzw. Tragfähigkeitsschild) fehlt, oder unleserlich geworden ist.
Schädliche Einflüsse, wie z. B. Überbelastung, Stoßbelastung, chemische Einflüsse, oder Hitze eingetreten sind.
Bei Hebebändern:
Beschädigungen der Webkante, Beschädigungen des Gewebes durch Abrieb oder Schnitte, Garnbrüche von mehr als 10 % der Gesamtzahl im am stärkstenbeschädigten Querschnitt vorliegen.
Starke Verformung oder Verschmelzen von Garnen durch Wärme (glänzende Oberfläche und/oder Verhärtung des Bandes) erkennbar ist.
Tragende Nähte beschädigt sind.
Bei Rundschlingen:
Die Hülle durch Schnitte oder Abrieb beschädigt ist.
Der Kern der Rundschlinge sichtbar ist.
Die Nähte der Ummantelung beschädigt sind.
Yale Hebezeuge sind nicht für den Personen transport bestimmt und dürfen für diesen Zweck nicht verwendet.
Wissenswertes textile Anschlagmittel:
Grundregeln für sicheres Heben mit textilen Anschlagmitteln
1. Rechtsgrundlage
Die technischen Anforderungen und die Hinweise zur Herstellung von Rundschlingen und Hebebänder sind europaweit in der EN 1492-1 und 1492-2 festgeschrieben. National heißen die Normen DIN EN. Zur Konformitätskennzeichnung nach Maschinenrichtlinie 2006/42 EG tragen textile Anschlagmittel, die der Europanorm entsprechen, das CE-Zeichen. Darüber hinaus findet auch die BG-Richtlinie BGR 500 Anwendung.
2. Tragfähigkeit und Lastanschlagfaktor
Aus dem Gewicht der Last und der Anschlagart ergibt sich die Tragfähigkeit des Anschlagmittels. Die häufigsten Anschlagarten für Hebebänder und Rundschlingen entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.
In Abhängigkeit von der Anschlagart verändert sich die Tragfähigkeit eines Anschlagmittels. Die Veränderung der Tragfähigkeit wird durch den Lastanschlagfaktor angegeben. Die Nenntragfähigkeit eines Anschlagmittels wird in der Anschlagart “einfach direkt” angegeben.
Wichtig:
Über einen Winkelbereich von mehr als 60° darf nicht angeschlagen werden – die auftretenden Kräfte sind dann unbeherrschbar.